ErwGr. 25

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Für den Fonds sollten in der gesamten Union einheitliche, einfache und faire Regeln bezüglich des Zeitraums der Förderungsfähigkeit, der Vorhaben und Ausgaben gelten. Die Fördervoraussetzungen sollten den besonderen Zielsetzungen und Zielgruppen des Fonds Rechnung tragen, vor allem durch geeignete und vereinfachte Förderkriterien für die Vorhaben und durch die Formen der Unterstützung sowie die Erstattungsbestimmungen und –voraussetzungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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