ErwGr. 28

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem Fonds gefördert werden können. Hierzu sollte die Kommission die Mitgliedstaaten und die Vertreter von Partnerorganisationen auf Unionsebene konsultieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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