Art. 9

REG_2014_361 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 der Kommission

(1)Bescheinigungen für den Werkverkehr gemäß Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 müssen dem Muster in Anhang V dieser Verordnung entsprechen.
(2)Das antragstellende Unternehmen muss der Genehmigungsbehörde nachweisen oder glaubhaft versichern, dass die in Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
(3)Jedes Fahrzeug, das im Rahmen eines Verkehrsdienstes eingesetzt wird, für den eine Bescheinigungsregelung gilt, muss eine Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie davon während der gesamten Dauer der Fahrt mitführen, die jedem Kontrollberechtigten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen ist.
(4)Die Bescheinigung ist höchstens fünf Jahre gültig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2014_361 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2014_361 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.