Art. 108 – Ziele

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Das gemeinsame Begleit- und Bewertungssystem zielt darauf ab,
a)die Fortschritte und das Erreichte der GFP und der IMP aufzuzeigen, die allgemeinen Auswirkungen zu betrachten und die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der EMFF-Vorhaben zu bewerten;
b)einen Beitrag zu einer gezielteren Förderung der GFP und der IMP zu leisten;
c)einen gemeinsamen Lernprozess im Rahmen der Begleitung und der Bewertung zu unterstützen;
d)zuverlässige und faktenbasierte Bewertungen der EMFF-Vorhaben bereitzustellen, die in die Entscheidungsfindung einfließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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