Art. 36 – Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Um die Fischereitätigkeiten an die Fangmöglichkeiten anzupassen, können aus dem EMFF die Planung, die Entwicklung, die Begleitung, die Bewertung und die Verwaltung der Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten unterstützt werden.
(2)Die Unterstützung nach diesem Artikel wird öffentlichen Stellen, juristischen oder natürlichen Personen oder vom Mitgliedstaat anerkannten Zusammenschlüssen von Fischern einschließlich anerkannter Erzeugerorganisationen, die an der gemeinsamen Verwaltung der in Absatz 1 genannten Systeme mitwirken, gewährt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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