Art. 38 – Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Um die Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt einzuschränken, die allmähliche Beendigung von Rückwürfen zu fördern und den Übergang zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresschätze in Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu erleichtern, können aus dem EMFF folgende Investitionen unterstützt werden: a) Investitionen in Ausrüstungen zur Verbesserung der Größen- oder Artenselektivität von Fanggerät; b) Investitionen an Bord oder in Ausrüstungen für den Ausschluss von Rückwürfen durch die Vermeidung und Verringerung unerwünschter Beifänge bei kommerziellen Beständen oder für die Behandlung unerwünschter Fänge, die nach Maßgabe des Artikels 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 angelandet werden müssen; c) Investitionen in Ausrüstungen zur Beschränkung und, wenn möglich, zum Ausschluss der physischen und biologischen Folgen des Fischfangs auf das Ökosystem oder den Meeresboden; d) Investitionen in Ausrüstungen zum Schutz der Fanggeräte und der Fänge vor Säugetieren und Vögeln, die unter dem Schutz der Richtlinie 92/43/EWG des Rates oder der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (28) stehen, sofern sie nicht die Selektivität der Fanggeräte beeinträchtigen und alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, eine Verletzung der Raubtiere zu verhindern.
(2)Abweichend von Artikel 11 Buchstabe a kann in Gebieten in äußerster Randlage die Unterstützung nach Absatz 1 für fest verankerte Fischsammelvorrichtungen gewährt werden, vorausgesetzt, diese Vorrichtungen tragen zu nachhaltigem und selektivem Fischfang bei.
(3)Für ein und dieselbe Art von Ausrüstung auf dem gleichen Fischereifahrzeug der Union wird im Programmplanungszeitraum nur einmal eine Unterstützung gewährt.
(4)Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn das Gerät oder die sonstige Ausrüstung gemäß Absatz 1 nachweislich eine bessere Größenselektion oder nachweislich geringere Auswirkungen auf das Ökosystem und auf Nichtzielarten gewährleistet als das Standardgerät oder sonstige Ausrüstungen, die nach dem Unionsrecht oder nach einschlägigem nationalen Recht, das im Rahmen der Regionalisierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 erlassen wurde, zulässig sind.
(5)Gewährt wird die Unterstützung a) Eignern von Fischereifahrzeugen der Union, deren Schiffe als aktive Schiffe registriert sind und die in den beiden letzten Kalenderjahren vor dem Tag der Stellung des Unterstützungsantrags mindestens 60 Tage Fangtätigkeiten auf See ausgeübt haben; b) Fischern, die Eigner des zu ersetzenden Geräts sind und in den beiden letzten Kalenderjahren vor dem Tag der Stellung des Unterstützungsantrags mindestens 60 Tage an Bord eines Fischereifahrzeugs der Union gearbeitet haben; c) vom Mitgliedstaat anerkannten Zusammenschlüssen von Fischern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2014_508 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2014_508 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.