ErwGr. 92

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Um den Zugang zu den und die Transparenz der Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Begünstigte zu verbessern, sollte in jedem Mitgliedstaat eine einzige Website bzw. ein einziges Portal eingerichtet werden, auf der bzw. dem Informationen über das operationelle Programm — einschließlich Listen der mit dem operationellen Programm unterstützten Vorhaben — verfügbar sind. Die diesbezüglichen Websites aller Mitgliedstaaten sollten auch von einer einzigen offiziellen Website der Union aus zugänglich sein, um den Bürgern der einzelnen Mitgliedstaaten den Zugang zu den von allen Mitgliedstaaten veröffentlichten Informationen zu erleichtern. Diese Informationen sollten angemessen, klar und konkret sein, um der breiteren Öffentlichkeit und insbesondere den Steuerzahlern in der Union Eindruck davon zu geben, wie die Unionsmittel im Rahmen des EMFF eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfte die Veröffentlichung der einschlägigen Daten auch dazu dienen, die Möglichkeit der Beantragung von Unionsmitteln weiter bekannt zu machen. Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (17) können solche Veröffentlichungen im Einklang mit dem nationalen Recht auch die Namen natürlicher Personen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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