ErwGr. 94

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Um einen reibungslosen Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 eingeführten Regelung auf die Regelung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV für die Festlegung von Übergangsbestimmungen übertragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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