ErwGr. 5

REG_2014_592 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff in Verbrennungsanlagen

Rückstände aus der Verbrennung von Geflügelgülle, in erster Linie die Asche, stellen eine ausgezeichnete Mineralstoffquelle dar, die für die Herstellung von Mineraldüngern genutzt werden kann; die Kommission arbeitet derzeit EU-Rechtsvorschriften für solche Rückstände aus. Daher sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, die Rückstände aus der Verbrennung zu nutzen, statt sie als Abfall zu beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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