ErwGr. 8

REG_2014_592 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff in Verbrennungsanlagen

Harmonisierte Anforderungen, mit denen die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt, die aus der Verwendung von Gülle als Brennstoff in Verbrennungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, auf ganzheitliche Weise angegangen werden, würden auch der Entwicklung von Techniken für Verbrennungsanlagen, die Geflügelfülle in landwirtschaftlichen Betrieben als nachhaltige Brennstoffquelle nutzen, zugutekommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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