ErwGr. 7

REG_2014_601 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelkategorien von Fleisch und der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe in Fleischzubereitungen

Zum Zeitpunkt der Festlegung der EU-Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 galten Fleischzubereitungen gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 als nicht verarbeitetes Fleisch, bei dem nur eine begrenzte Anzahl von Zusatzstoffen verwendet werden durfte. Allerdings hat die unterschiedliche Auslegung der Definition von Fleischzubereitungen dazu geführt, dass es hinsichtlich der Verwendung bestimmter Zusatzstoffe bei bestimmten Kategorien von Fleisch Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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