ErwGr. 8

REG_2014_601 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelkategorien von Fleisch und der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe in Fleischzubereitungen

Die Kommission hat Anträge auf Aufnahme einiger dieser Verwendungen in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe erhalten. Diese Anträge wurden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.Diese Verwendungen sollten in die EU-Liste aufgenommen werden, sofern sie den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 entsprechen, und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass bestimmte traditionelle Erzeugnisse in einigen Mitgliedstaaten auf dem Markt bleiben müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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