Art. 3

REG_2014_605 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Artikel 1 Nummern 1 und 2 gelten ab dem 1. Dezember 2014 in Bezug auf Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 in Bezug auf Gemische.
(3)Artikel 1 Nummer 3 gilt ab dem 1. April 2015.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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