Art. 59

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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