zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
REG_2014_651 · 140 Normen
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- Art. 1Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Freistellungsvoraussetzungen
- Art. 4Anmeldeschwellen
- Art. 5Transparenz der Beihilfe
- Art. 6Anreizeffekt
- Art. 7Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
- Art. 8Kumulierung
- Art. 9Veröffentlichung und Information
- Art. 10Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
- Art. 11Berichterstattung
- Art. 12Monitoring
- Art. 13Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen
- Art. 14Regionale Investitionsbeihilfen
- Art. 15Regionale Betriebsbeihilfen
- Art. 16Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen
- Art. 17Investitionsbeihilfen für KMU
- Art. 18KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
- Art. 19KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen
- Art. 20Beihilfen für Kooperationskosten von KMU, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen
- Art. 21Risikofinanzierungsbeihilfen
- Art. 22Beihilfen für Unternehmensneugründungen
- Art. 23Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen
- Art. 24Beihilfen für Scouting-Kosten
- Art. 25Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Art. 26Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen
- Art. 27Beihilfen für Innovationscluster
- Art. 28Innovationsbeihilfen für KMU
- Art. 29Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen
- Art. 30Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur
- Art. 31Ausbildungsbeihilfen
- Art. 32Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer
- Art. 33Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
- Art. 34Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten
- Art. 35Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer
- Art. 36Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern
- Art. 37Investitionsbeihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige Unionsnormen
- Art. 38Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen
- Art. 39Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte
- Art. 40Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
- Art. 41Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien
- Art. 42Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Art. 43Betriebsbeihilfen zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen
- Art. 44Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG
- Art. 45Investitionsbeihilfen für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte
- Art. 46Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte
- Art. 47Investitionsbeihilfen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall
- Art. 48Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen
- Art. 49Beihilfen für Umweltstudien
- Art. 50Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- Art. 51Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete
- Art. 52Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen
- Art. 53Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- Art. 54Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke
- Art. 55Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- Art. 56Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen
- Art. 57Aufhebung
- Art. 58Übergangsbestimmungen
- Art. 59
- Anhang IKMU-DEFINITION
- Anhang IIIBestimmungen für die Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 9 Absatz 1
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.