ErwGr. 36

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Regionale Investitionsbeihilfen sollten nicht von der Anmeldepflicht befreit werden, wenn sie Beihilfeempfängern gewährt werden, die dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum in den beiden Jahren vor der Beantragung der regionalen Investitionsbeihilfe eingestellt haben oder die zum Zeitpunkt der Antragstellung konkret planen, eine solche Tätigkeit in den beiden Jahren nach Abschluss der Erstinvestition, für die eine Beihilfe beantragt wird, in dem betreffenden Gebiet einzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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