ErwGr. 33

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Energieerzeugung, -verteilung und -infrastruktur unterliegen sektorspezifischen Binnenmarktvorschriften; dies kommt auch in den Kriterien zum Ausdruck, die die Vereinbarkeit der Beihilfen in diesen Bereichen mit dem Binnenmarkt und der Umwelt- und Energiepolitik der Union gewährleisten sollen. Für nach Abschnitt 1 dieser Verordnung gewährte Regionalbeihilfen, die auf wirtschaftliche Entwicklung und Kohäsion abzielen, gelten ganz andere Vereinbarkeitsvoraussetzungen. Die Bestimmungen dieser Verordnung für Regionalbeihilfen sollten daher keine Anwendung auf Maßnahmen finden, die Energieerzeugung, -verteilung oder -infrastruktur betreffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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