ErwGr. 35

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Damit Kapitalinvestitionen nicht gegenüber Investitionen in die Arbeitskosten bevorzugt werden, sollte es möglich sein, regionale Investitionsbeihilfen entweder auf der Grundlage der Investitionskosten oder der Lohnkosten für die direkt durch ein Investitionsvorhaben geschaffenen Arbeitsplätze zu berechnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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