ErwGr. 38

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Stadtentwicklungsbeihilfen leisten einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten und in der Union als Ganzem, indem sie der starken Konzentration von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen in den städtischen Gebieten, die in einer Fördergebietskarte ausgewiesen sind, Rechnung tragen. Das Marktversagen, auf das mit Stadtentwicklungsbeihilfen reagiert werden soll, bezieht sich auf das Finanzierungsumfeld der Stadtentwicklung, das Fehlen eines integrierten Ansatzes für die Stadtentwicklung, ein Finanzierungsdefizit, das eine stärkere Hebelwirkung der knappen öffentlichen Mittel erfordert, und den Bedarf an einem stärker wirtschaftlich ausgerichteten Ansatz für die Erneuerung städtischer Gebiete. Deshalb sollten Stadtentwicklungsbeihilfen, mit denen die Entwicklung partizipativer, integrierter und nachhaltiger Strategien zur Bewältigung zusätzlich ermittelter Probleme in den Fördergebieten bewältigt werden soll, unter die Gruppenfreistellung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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