ErwGr. 68

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Mithilfe von Umweltstudien kann ermittelt werden, mit welchen Investitionen Verbesserungen im Umweltschutz erzielt werden können. Staatliche Beihilfen für die Durchführung von Umweltstudien, mit denen Investitionen in den Umweltschutz im Sinne dieser Verordnung unterstützt werden sollen, sollten daher unter die Gruppenfreistellung fallen. Da Energieaudits für große Unternehmen verbindlich vorgeschrieben sind, sollten sie nicht für staatliche Beihilfen in Betracht kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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