ErwGr. 48

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Für bahnbrechende Forschung und Entwicklung werden Forschungsinfrastrukturen hoher Qualität immer wichtiger, denn sie ziehen Fachleute aus der ganzen Welt an und sind insbesondere für die Unterstützung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien wie auch Schlüsseltechnologien unabdingbar. Öffentliche Forschungsinfrastrukturen sollten ihre Partnerschaften mit der industriellen Forschung fortsetzen. Der Zugang zu aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsinfrastrukturen sollte zu transparenten und diskriminierungsfreien marktüblichen Bedingungen gewährt werden. Ist dies nicht der Fall, sollte die Beihilfe nicht von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Forschungsinfrastrukturen können im Eigentum mehrerer Parteien stehen und von diesen betrieben und genutzt werden, und auch von öffentlichen Stellen und Unternehmen gemeinsam genutzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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