ErwGr. 47

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Bei Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollte der geförderte Teil des Forschungsvorhabens vollständig in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung einzuordnen sein. Wenn ein Vorhaben unterschiedliche Aufgaben umfasst, sollte jede Aufgabe einer dieser Kategorien oder aber keiner dieser Kategorien zugeordnet werden. Diese Einordnung entspricht nicht unbedingt dem chronologischen Ablauf eines Vorhabens, angefangen von der Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Tätigkeiten. Dementsprechend kann eine Aufgabe, die in einer späten Phase eines Vorhabens ausgeführt wird, durchaus der industriellen Forschung zugeordnet werden. Ebenso kann es sich bei einer Tätigkeit, die in einer früheren Phase des Vorhabens durchgeführt wird, um experimentelle Entwicklung handeln. Der geförderte Teil des Vorhabens kann auch Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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