ErwGr. 73

REG_2014_651 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Audiovisuelle Werke spielen eine wichtige Rolle bei der Identitätsbildung in Europa und sind ein Spiegel für die vielfältigen Traditionen in den Mitgliedstaaten und Regionen. Während ein starker Wettbewerb zwischen Filmen, die außerhalb der Union produziert werden, besteht, ist die Verbreitung europäischer Filme außerhalb ihres Produktionslandes aufgrund der Fragmentierung in nationale und regionale Märkte begrenzt. Typisch für die Filmbranche sind hohe Investitionskosten, eine als gering wahrgenommene Rentabilität aufgrund begrenzter Zuschauerzahlen und die Schwierigkeit, zusätzliches privates Kapital zu erschließen. Wegen dieser Umstände hat die Kommission spezifische Kriterien für die Würdigung der Erforderlichkeit, Angemessenheit und Geeignetheit von Beihilfen für Drehbucherstellung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Promotion audiovisueller Werke ausgearbeitet. Die neuen Kriterien sind in der Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke (30) enthalten und sollten in die Gruppenfreistellungsvorschriften für Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke einfließen. Für grenzübergreifende Produktionen und Koproduktionen sind höhere Beihilfeintensitäten gerechtfertigt, da sie eher in mehreren Mitgliedstaaten verwertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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