ErwGr. 4

REG_2014_732 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 754/2009 und (EU) Nr. 43/2014 im Hinblick auf bestimmte Fangmöglichkeiten

Es ist erforderlich die TAC, die für Rotbarsch in den internationalen Gewässern der Gebiete I und II und für Schwarzen Heilbutt in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete V und XIV festgesetzt wurden, zu berichtigen. Außerdem sind zwei TACs für Makrele zu berichtigen, um die Vereinbarungen über den gegenseitigen Zugang zwischen der Union und den Färöern einzubeziehen. Ferner sollte das Gebiet, für das färöische Schiffe Fanggenehmigungen für die Fischerei auf Makrele erhalten können, entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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