ErwGr. 5

REG_2014_732 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 754/2009 und (EU) Nr. 43/2014 im Hinblick auf bestimmte Fangmöglichkeiten

Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „WCPFC“) hat auf ihrer 8. ordentlichen Tagung das Verbot des Mitführens an Bord, des Umladens, des Lagerns und des Anlandens von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharinus longimanus) beschlossen. Auf ihrer 9. ordentlichen Tagung hat die WCPFC ein ähnliches Verbot in Bezug auf Seidenhaie (Carcharhinus falciformis) angenommen. Beide Verbote sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates (4) sind die Bestände festzulegen, für die die dort genannten Maßnahmen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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