Art. 75 – Anlagen

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

(1)Der Ausschuss verwaltet den Fonds im Einklang mit dieser Verordnung und mit den nach Absatz 4 erlassenen delegierten Rechtsakten.
(2)Die von einem in Abwicklung befindlichen Institut oder einem Brückeninstitut eingegangenen Beträge, Zinsen und sonstigen Erträge aus Anlagen und etwaigen weiteren Einnahmen werden ausschließlich dem Fonds zugeführt.
(3)Der Ausschuss verfolgt eine vorsichtige und auf Sicherheit bedachte Anlagestrategie, die in den nach Absatz 4 dieses Artikels erlassenen delegierten Rechtsakten vorgesehen ist, und legt die im Fonds gehaltenen Beträge in Schuldverschreibungen der Mitgliedstaaten oder zwischenstaatlicher Organisationen oder in hochliquiden Vermögenswerten hoher Bonität an, wobei er dem delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 460 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderen einschlägigen Bestimmungen der genannten Verordnung Rechnung trägt. Die Anlagen müssen branchenspezifisch, geografisch und anteilmäßig diversifiziert sein. Die Einkünfte aus diesen Anlagen werden dem Fonds zugeführt.
(4)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem in Artikel 93 festgelegten Verfahren delegierte Rechtsakte über die detaillierten Regeln zur Verwaltung des Fonds und über die allgemeinen Grundsätze und Kriterien für seine Anlagestrategie zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 75 REG_2014_806 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 75 REG_2014_806 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.