ErwGr. 100

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Unter bestimmten Umständen kann die Wirksamkeit der angewandten Abwicklungsinstrumente von der Verfügbarkeit einer kurzfristigen Finanzierung für das Unternehmen oder ein Brückenunternehmen, der Bereitstellung von Garantien für potenzielle Erwerber bzw. der Bereitstellung von Kapital für das Brückenunternehmen abhängen. Unbeschadet der Rolle der Zentralbanken, die dem Finanzsystem selbst in schwierigen Zeiten Liquidität zur Verfügung stellen, ist die Einrichtung eines Fonds daher wichtig, um zu vermeiden, dass für solche Zwecke benötigte Mittel unter Inanspruchnahme der nationalen Haushalte aufgebracht werden.. Die gesamte Finanzbranche sollte die Stabilisierung des Finanzsystems finanzieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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