ErwGr. 58

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Die Liquidation eines ausfallenden Unternehmens nach dem regulären Insolvenzverfahren könnte die Finanzstabilität gefährden, die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen unterbrechen und den Einlegerschutz beeinträchtigen. In einem solchen Fall besteht ein öffentliches Interesse am Rückgriff auf Abwicklungsinstrumente. Ziele der Abwicklung sollten folglich die Sicherstellung der Kontinuität wesentlicher Finanzdienstleistungen, die Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems, die Verringerung des „moral hazard“ durch geringere Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung für ausfallende Unternehmen aus öffentlichen Mitteln und der Schutz der Einleger sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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