ErwGr. 3

REG_2014_83 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Diese Verordnung ist eine Durchführungsbestimmung im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, daher sollte Teilabschnitt Q des Anhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 gemäß Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gestrichen werden. Allerdings sollte Teilabschnitt Q des Anhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bis zum Ablauf der in dieser Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen und für die Betriebsarten weiter gelten, für die keine Durchführungsbestimmungen festgelegt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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