ErwGr. 4

REG_2014_83 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Diese Verordnung lässt die Begrenzungen und Mindeststandards unberührt, die bereits durch die Richtlinie 2000/79/EG des Rates (4) festgelegt wurden, insbesondere die Bestimmungen über die Arbeitszeit und dienstfreie Tage, die für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt stets eingehalten werden sollten. Es ist nicht der Zweck dieser Verordnung oder anderer gemäß dieser Verordnung verabschiedeter Bestimmungen, eine Verringerung des bestehenden Schutzniveaus für das fliegende Personal zu rechtfertigen. Die Bestimmungen dieser Verordnung schließen die nationale Sozialgesetzgebung und Tarifabkommen betreffend Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit höherem Schutzniveau nicht aus und sollten diese unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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