ErwGr. 5

REG_2014_83 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen oder Abweichungen von dieser Verordnung bzw. den damit verbundenen Zertifizierungsspezifikationen beschließen, in dem sie Bestimmungen mit einem Sicherheitsniveau anwenden, das mindestens den Bestimmungen dieser Verordnung entspricht, um besondere nationale Aspekte oder betriebliche Praktiken besser zu berücksichtigen. Alle Ausnahmen oder Abweichungen von dieser Verordnung sollten mitgeteilt und in Übereinstimmung mit den Artikeln 14 und 22 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 behandelt werden, die transparente und diskriminierungsfreie Entscheidungen aufgrund objektiver Kriterien sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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