ErwGr. 7

REG_2014_909 · zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 2. Dezember 2008 die Notwendigkeit betont, die Sicherheit und Solidität der Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme zu stärken und rechtliche Hindernisse im Zusammenhang mit Nachhandelsgeschäften in der Europäischen Union abzubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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