ErwGr. 5

REG_2014_991 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fosetyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Obwohl Phosphonate nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäische Parlaments und des Rates (2) aufgeführt sind, könnten sie gemäß Artikel 14 der genannten Verordnung in auf nationaler Ebene zugelassenen Düngemitteln enthalten sein, insbesondere in Düngern, die auf die Blätter von Pflanzen aufgebracht werden (Blattdünger). Da weder in der Union noch in Drittländern, die wichtige Exporteure der betroffenen Lebensmittel in die Union sind, einschlägige Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Fosetyl vorliegen und nachweisbaren Rückstände für Fosetyl und seine Salze selten sind sowie angesichts der Tatsache, dass Phosphonate als Bestandteil von Blattdüngern eingesetzt werden, kann vernünftigerweise angenommen werden, dass die Rückstände auf die Verwendung von phosphonathaltigen Blattdüngern zurückzuführen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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