ErwGr. 7

REG_2014_991 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fosetyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde kam in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen vorläufigen Rückstandshöchstgehalte die Verbraucher ausreichend schützen dürften. Die Bewertung der Exposition bei lebenslanger Aufnahme aller Lebensmittel, die diese Rückstände enthalten können, hat gezeigt, dass das Risiko einer Überschreitung der annehmbaren Tagesdosis (ADI) nicht gegeben ist. Angesichts der niedrigen akuten Toxizität von Phosphonat nahm die Behörde keine Bewertung der akuten Verbraucherexposition vor. Die Behörde wies auf Unsicherheiten in ihrer Stellungnahme hin und schlug eine Änderung der Rückstandsdefinition vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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