ErwGr. 7

REG_2015_1775 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission

Zur Erleichterung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 und ihrer Ausnahmeregelungen sollte die Kommission die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden, einschließlich der Zollbehörden, über die Vorschriften der genannten Verordnung und die Regelungen unterrichten, nach denen Robbenerzeugnisse aus einer Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, in Verkehr gebracht werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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