ErwGr. 5

REG_2015_1839 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen für Griechenland

Damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Finanzierung von Vorhaben im Rahmen der für den Zeitraum 2007-2013 in Griechenland genehmigten und aus den Fonds unterstützten operationellen Programme für die Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wirksamer eingesetzt werden können, sollten der Höchstsatz für die Kofinanzierung und die Obergrenze für Zahlungen an die Programme am Ende des Programmplanungszeitraums angehoben werden. Zur Sicherstellung, dass die so bereitgestellten Ressourcen wirksam für Investitionen vor Ort eingesetzt werden, sollte ein Berichterstattungsmechanismus vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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