Art. 4 – Antrag auf Verfahrenseinleitung im Namen von Unternehmen der Union

REG_2015_1843 · zur Festlegung der Verfahren der Union im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Union nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln

(1)Jedes Unternehmen der Union sowie jede Vereinigung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die im Namen eines oder mehrerer Unternehmen der Union handelt, die nach ihrem Dafürhalten handelsschädigende Auswirkungen infolge von Handelshemmnissen erlitten haben, die sich auf den Markt eines Drittlandes auswirken, kann einen schriftlichen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens stellen.
(2)Der Antrag enthält genügend Beweise für das Vorliegen von Handelshemmnissen und dadurch verursachte handelsschädigende Auswirkungen. Der Nachweis der handelsschädigenden Auswirkungen wird, soweit zutreffend, anhand der in Artikel 11 aufgeführten Faktoren erbracht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2015_1843 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2015_1843 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.