ErwGr. 10

REG_2015_2421 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Wird für die Zustellung von Schriftstücken oder für anderen Schriftverkehr die elektronische Übermittlung genutzt, so sollten die Mitgliedstaaten durch die Anwendung der bestehenden bewährten Vorgehensweisen sicherstellen, dass die erhaltenen Schriftstücke oder der andere erhaltene Schriftverkehr inhaltlich genau mit den gesendeten Schriftstücken oder dem anderen gesendeten Schriftverkehr übereinstimmen und die für die Empfangsbestätigung verwendete Methode einen Beleg für den Erhalt durch den Empfänger und das Datum des Empfangs darstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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