ErwGr. 13

REG_2015_2421 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Mitteln der Fernkommunikationstechnologie fördern. Zur Abhaltung mündlicher Anhörungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass die für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zuständigen Gerichte im Hinblick auf die Gewährleistung eines fairen Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles Zugang zu geeigneten Mitteln der Fernkommunikationstechnologie haben. In Bezug auf Videokonferenzen sollten die vom Rat am 15. und 16. Juni 2015 angenommenen Empfehlungen des Rates zu grenzüberschreitenden Videokonferenzen und die bisherigen Arbeiten im Rahmen des Europäischen Justizportals berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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