ErwGr. 16

REG_2015_2421 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Der effektive Zugang zur Justiz in der gesamten Union ist ein wichtiges Ziel. Zur Gewährleistung eines solchen effektiven Zugangs im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sollte Prozesskostenhilfe gewährt werden, und zwar nach Maßgabe der Richtlinie 2003/8/EG des Rates (5).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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