ErwGr. 22

REG_2015_2421 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Es sollte in der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) klargestellt werden, dass, wenn eine Rechtsstreitigkeit in den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen fällt, dieses Verfahren auch einem Antragsteller in einem Europäischen Mahnverfahren zur Verfügung stehen sollte, wenn der Antragsgegner Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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