Art. 48

REG_2015_2422 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Das Gericht besteht
a)ab dem 25. Dezember 2015 aus 40 Mitgliedern,
b)ab dem 1. September 2016 aus 47 Mitgliedern,
c)ab dem 1. September 2019 aus zwei Mitgliedern je Mitgliedstaat.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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