ErwGr. 12

REG_2015_322 · über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Der Rat hat am 14. Mai 2012 Schlussfolgerungen zum Thema „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ angenommen. Darin tritt er dafür ein, die Budgethilfe wirksam zur Minderung der Armut und Nutzung der Ländersysteme einzusetzen, die Hilfe besser vorhersehbar zu machen und die Eigenverantwortung der Partnerländer für die entwicklungspolitischen Maßnahmen und Reformprozesse in Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Agenda für den Wandel sowie der Agenda zur Erhöhung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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