ErwGr. 14

REG_2015_322 · über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2013 zum Bericht der Kommission über die Unterstützung der EU für demokratische Staatsführung unter besonderer Berücksichtigung der Governance-Initiative darauf hingewiesen, dass ungeachtet des Bedarfs des Partnerlandes und der Zusage der Union, Aspekte eines auf Anreizen beruhenden Konzepts für die Planung Fortschritte und Ergebnisse hinsichtlich der demokratischen Staatsführung stimulieren können und zu einer dynamischen Reaktion auf die Intensität des Engagements und der Fortschritte bei Menschenrechten, Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung führen sollten. Der Rat hat außerdem darauf hingewiesen, dass finanzielle Anreize zwar nicht ausreichen, um demokratische Reformen auszulösen, ein auf Anreizen beruhendes Konzept aber am besten funktioniert, wenn eine kritische Finanzierungsmasse zur Verfügung steht, damit ausreichende Wirkungen und Ergebnisse erzielt werden, wenn die Mittelzuweisung Teil einer breiter angelegten Strategie für das Engagement der Union ist. Ein auf Anreizen beruhendes Konzept sollte Erfahrungen und Erkenntnisse berücksichtigen, die durch leistungsbasierte Mechanismen wie die Governance-Initiative des 10. EEF gewonnen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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