ErwGr. 4

REG_2015_322 · über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Die Zuweisung aus dem 11. EEF an die ÜLG wird durch den Beschluss 2013/755/EU des Rates (4) und deren Durchführungsbestimmungen sowie deren spätere aktualisierte Fassungen geregelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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