ErwGr. 6

REG_2015_322 · über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Am 11. April 2006 einigte sich der Rat auf den Grundsatz, die Friedensfazilität für Afrika aus dem EEF zu finanzieren, und legte die künftigen Modalitäten und die Gestalt der Fazilität fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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