ErwGr. 10

REG_2015_647 · zur Änderung und Berichtigung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe

Die Fußnoten, die sich auf die mit der Verordnung (EU) Nr. 380/2012 der Kommission (7) eingeführten Höchstgehalte an Aluminium aus Aluminiumlacken beziehen, sollten einheitlich formuliert werden. Der Satz „Es dürfen keine anderen Aluminiumlacke verwendet werden“ sollte in alle Fußnoten aufgenommen werden, die sich auf spezifische Lebensmittelzusatzstoffe in folgenden Kategorien beziehen: 01.7.3 „Essbare Käserinde“, 01.7.5 „Schmelzkäse“, 04.2.5.2 „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG“, 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2 „Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.3 „Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch“ und 09.3 „Fischrogen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2015_647 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2015_647 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.