ErwGr. 12

REG_2015_647 · zur Änderung und Berichtigung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe

In der Lebensmittelkategorie 04.2.3 „Obst- und Gemüsekonserven“ sollte die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) bei verarbeiteten Pilzen zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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