ErwGr. 1

REG_2015_768 · zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

In der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), mit der das Programm „Pericles 2020“ eingerichtet und das durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates (2) eingerichtete Pericles-Programm ersetzt wird, ist vorgesehen, dass diese gemäß den Verträgen in den Mitgliedstaaten gilt. Artikel 139 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass Maßnahmen bezüglich der Verwendung des Euro nach Artikel 133 keine Anwendung auf die Mitgliedstaaten finden, für die eine Ausnahmeregelung gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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