ErwGr. 3

REG_2015_768 · zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 sollte daher auf die Mitgliedstaaten, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates (3) sind, ausgedehnt werden („nicht teilnehmende Mitgliedstaaten“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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